SächsBRKJubZVO Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an ehrenamtlich Tätige
in den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den Einheiten des
Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen
(Sächsische BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung – SächsBRKJubZVO)
Vom 16. März 2011
Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw)
Vom 7. März 2012
Sächsische Fahrberechtigungsverordnung (SächsFahrbVO) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr dürfen unter bestimmten Umständen die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr bis max. 7,5t zulässigem Gesamtgewicht fahren.
Voraussetzungen dazu, Ausbildungs- und Prüfungsverfahren regelt diese Verordnung.
Verwaltungsvorschrift zur Festlegung gleichwertiger Einrichtungen zur Landesfeuerwehrschule Sachsen Am 17.04.2012 gab das Sächsischen Staatsministeriums des Innern eine Verwaltungsvorschrift zur Festlegung der zur Landesfeuerwehrschule Sachsen gleichwertigen Einrichtungen (VwV Gleichwertige Einrichtungen) heraus.